

Ihr-Nordseeurlaub Ferienvermietung und Nordseeimmobilien GmbH
Postanschrift: Norddeicher Straße 80, 26506 Norden
Geschäftsführer: Dennis Dahlmann
Registergericht: Amtsgericht Norden
Handelsregister: HRB 206789
Telefon: 04931-1733732
E-Mail: office@ihr-nordseeurlaub.de
– nachfolgend „Agentur“ genannt –
1. Stellung der Agentur und Vertragspartner
1.1 Die Ihr-Nordseeurlaub Ferienvermietung und Nordseeimmobilien GmbH vermittelt Ferienwohnungen und Ferienhäuser im Namen und für Rechnung des jeweiligen Eigentümers bzw. Vermieters.
1.2 Die Agentur wird ausschließlich als Vermittlerin tätig. Der Mietvertrag über die gebuchte Ferienunterkunft kommt unmittelbar zwischen dem Gast/Mieter und dem in der Buchungsbestätigung bezeichneten Eigentümer bzw. Vermieter zustande.
1.3 Die Agentur wird nicht selbst Vermieterin der Ferienunterkunft und schuldet insbesondere nicht die Überlassung, Beschaffenheit oder Mangelfreiheit der Unterkunft als eigene Vermietungsleistung.
1.4 Die Agentur ist vom jeweiligen Vermieter berechtigt bzw. bevollmächtigt, die Buchung abzuwickeln, die zur Vertragsdurchführung erforderliche Kommunikation zu führen, Erklärungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis entgegenzunehmen sowie – soweit vereinbart – Zahlungen im Namen und für Rechnung des Vermieters einzuziehen.
1.5 Die Identität des jeweiligen Vermieters ergibt sich aus der Buchungsbestätigung bzw. den Vertragsunterlagen.
2. Buchung und Vertragsschluss
2.1 Mit der Buchung gibt der Gast ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages über die ausgewählte Ferienunterkunft ab.
2.2 Der Mietvertrag kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, welche die Agentur im Namen des jeweiligen Vermieters übermittelt.
2.3 Dies gilt sowohl für Direktbuchungen über die Agentur bzw. deren Internetseite als auch für Buchungen über externe Buchungs-, Reise- oder Vermittlungsportale, soweit sich aus den Bedingungen des jeweiligen Portals hinsichtlich des Vertragsschlusses nichts Abweichendes ergibt.
2.4 Bei Buchungen über Drittportale können ergänzend die Buchungs-, Kommunikations-, Zahlungs- und Stornierungsbedingungen des jeweiligen Portals Anwendung finden.
Soweit solche Portalbedingungen ausschließlich das Rechtsverhältnis zwischen dem Gast und dem jeweiligen Portal betreffen, werden sie nicht Bestandteil des Mietvertrages zwischen Gast und Vermieter.
3. Objektbeschreibung und Ausstattungsmerkmale
3.1 Maßgeblich für Art und Umfang der geschuldeten Unterkunft sind die bei Vertragsschluss für das konkret gebuchte Objekt vereinbarten Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale.
3.2 Fotos, Grundrisse, Lagepläne und sonstige Darstellungen dienen der Beschreibung und Veranschaulichung der Unterkunft.
Geringfügige Abweichungen, die den vertragsgemäßen Gebrauch der Unterkunft nicht wesentlich beeinträchtigen, begründen keine Ansprüche, soweit dadurch keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit betroffen ist.
3.3 Fehlerhafte Ausspielung von Ausstattungsmerkmalen auf Drittportalen
Die Agentur übermittelt Objekt-, Preis-, Verfügbarkeits- und Ausstattungsdaten teilweise über technische Schnittstellen an externe Buchungsportale, Vertriebspartner und sonstige Buchungssysteme.
Die weitere technische Verarbeitung, Darstellung, Übersetzung, Kategorisierung oder Zuordnung dieser Daten durch einen Drittanbieter kann außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der Agentur liegen.
Drittportale können insbesondere Ausstattungsmerkmale automatisiert kategorisieren, übersetzen, ergänzen, zusammenfassen oder aufgrund technischer Übertragungs-, Schnittstellen-, Zuordnungs- oder Darstellungsfehler einem Objekt unrichtig zuordnen.
Für Inhalte oder Ausstattungsangaben, die ein Drittportal eigenständig erzeugt, verändert oder ohne Veranlassung der Agentur einem Objekt zuordnet, haftet die Agentur nur, soweit sie den Fehler nach den gesetzlichen Vorschriften selbst zu vertreten hat.
Dies gilt insbesondere für automatisiert erzeugte Ausstattungsfilter, Symbole, Kategorien, Übersetzungen, KI-gestützte Zusammenfassungen oder sonstige vom jeweiligen Portal erzeugte Angaben, soweit diese nicht den von der Agentur bzw. dem Vermieter bereitgestellten Ausgangsdaten entsprechen.
Stellt der Gast vor Vertragsschluss widersprüchliche Angaben zwischen einem Drittportal und den unmittelbar von der Agentur zur Verfügung gestellten Objektinformationen fest, sollte er diese vor der Buchung mit der Agentur klären.
Erhält die Agentur Kenntnis von einer fehlerhaften Darstellung auf einem Drittportal, wird sie im Rahmen ihrer tatsächlichen und technischen Möglichkeiten auf eine Korrektur hinwirken.
Gesetzliche Ansprüche des Gastes wegen einer tatsächlich vereinbarten, aber fehlenden Beschaffenheit der Unterkunft bleiben unberührt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Agentur ist berechtigt, Zahlungen im Namen und für Rechnung des jeweiligen Vermieters entgegenzunehmen.
4.2 Soweit in der Buchungsbestätigung oder bei einer Drittportalbuchung nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
25 % des vereinbarten Gesamtpreises als Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Buchung;
Restzahlung spätestens vier Wochen vor Anreise;
bei Buchungen ab dem 30. Tag vor Mietbeginn ist der vollständige vereinbarte Betrag unmittelbar nach Vertragsschluss fällig.
4.3 Bei Buchungen über Drittportale gelten vorrangig die für die konkrete Buchung vereinbarten Zahlungsmodalitäten des jeweiligen Portals, soweit die Zahlung über dieses Portal abgewickelt wird.
4.4 Erfolgt eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, stehen dem Vermieter die gesetzlichen Rechte zu. Dies kann insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung eines hierdurch entstandenen Schadens führen.
5. Stornierung bzw. Rücktritt durch den Gast
5.1 Der Gast kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann gegenüber dem Vermieter oder der Agentur erklärt werden. Aus Beweisgründen wird eine Erklärung in Textform empfohlen.
5.2 Soweit für die jeweilige Buchung keine abweichenden Stornierungsbedingungen wirksam vereinbart wurden, gelten folgende pauschalierte Stornierungskosten:
mehr als 60 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: kostenfrei;
60 bis 32 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 50 % des vereinbarten Mietpreises;
ab 31 Tage vor dem vereinbarten Anreisetag: 80 % des vereinbarten Mietpreises;
bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung: 80 % des vereinbarten Mietpreises.
5.3 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Eine erfolgreiche anderweitige Vermietung für den stornierten Zeitraum sowie ersparte Aufwendungen sind nach den gesetzlichen Vorschriften anzurechnen.
5.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
5.6 Umbuchungen sind nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich. Ein Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
6. Nichtanreise, verspätete Anreise und vorzeitige Abreise
6.1 Kann der Gast die Unterkunft aus einem in seiner persönlichen Sphäre liegenden Grund nicht oder nicht vollständig nutzen, führt dies grundsätzlich nicht zu einem Anspruch auf vollständige oder anteilige Erstattung des vereinbarten Mietpreises.
6.2 Dies gilt insbesondere bei Krankheit, persönlichen oder beruflichen Gründen, Änderungen der Reiseplanung, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise, soweit weder der Vermieter noch die Agentur die Ursache zu vertreten haben.
6.3 Gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Vermietung bleiben unberührt.
7. Äußere Einflüsse und Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs
Für Beeinträchtigungen, deren Ursache außerhalb des Verantwortungs- und Einflussbereichs des Vermieters bzw. – hinsichtlich eigener Vermittlungspflichten – der Agentur liegt, richten sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere Beeinträchtigungen durch öffentliche Bauarbeiten, Straßenverkehr, Veranstaltungen, Witterung, Naturereignisse, Einschränkungen öffentlicher Versorgungsnetze, Strom-, Wasser-, Telekommunikations- oder Internetausfälle sowie sonstige von außen auf die Unterkunft einwirkende Umstände gehören, soweit diese weder vom Vermieter noch von der Agentur zu vertreten sind.
8. Mängelanzeige und Abhilfemöglichkeit
8.1 Der Gast hat während des Aufenthalts festgestellte Mängel, Schäden oder erhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit der Unterkunft unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige kann gegenüber der Agentur erfolgen. Die Agentur nimmt Mängelanzeigen für den jeweiligen Vermieter entgegen.
8.2 Der Mangel ist so konkret wie möglich zu beschreiben. Soweit ohne Weiteres möglich und zumutbar, sollte der Gast die Beanstandung durch geeignete Fotos oder sonstige Informationen dokumentieren.
8.3 Dem Vermieter bzw. der mit der Abwicklung beauftragten Agentur ist eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung des Mangels und zur Abhilfe einzuräumen.
8.4 Der Gast darf die Durchführung zumutbarer Abhilfemaßnahmen nicht ohne sachlichen Grund verhindern.
8.5 Unterlässt der Gast schuldhaft eine erforderliche Mängelanzeige und konnte deshalb keine oder keine rechtzeitige Abhilfe geschaffen oder eine Vergrößerung des Schadens verhindert werden, bestimmen sich die Auswirkungen auf etwaige Ansprüche des Gastes nach den gesetzlichen Vorschriften.
8.6 Die bloße Meldung eines Mangels führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf vollständige oder teilweise Erstattung des Mietpreises. Maßgeblich sind Art, Umfang, Dauer und tatsächliche Auswirkung des Mangels sowie die gesetzlichen Voraussetzungen.
9. Eigenmächtige Ersatzbeschaffung und Kosten
Beauftragt der Gast wegen eines behaupteten Mangels ohne vorherige Abstimmung eigenmächtig Dritte, bucht eine Ersatzunterkunft oder beschafft sonstige Ersatzleistungen, besteht ein Erstattungsanspruch nur, soweit hierfür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dies gilt nicht, wenn eine vorherige Kontaktaufnahme, Fristsetzung oder Abhilfemöglichkeit nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich war oder dem Gast aufgrund besonderer Umstände nicht zugemutet werden konnte.
10. Anreise, Abreise und Schlüssel
10.1 Die Unterkunft steht am vereinbarten Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung, soweit für das konkrete Objekt nichts Abweichendes mitgeteilt wurde.
10.2 Die Schlüsselübergabe erfolgt entsprechend den für die Unterkunft übermittelten Anreiseinformationen, beispielsweise über das Büro der Agentur, einen Schlüsseltresor oder unmittelbar am Objekt.
10.3 Am Abreisetag ist die Unterkunft spätestens bis 10:00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel entsprechend den mitgeteilten Anweisungen zurückzugeben.
10.4 Bei einer vom Gast zu vertretenden verspäteten Rückgabe kann der Vermieter die hierdurch entstandenen gesetzlichen Ansprüche geltend machen.
10.5 Bei Verlust von Schlüsseln, Transpondern oder sonstigen Zugangsmitteln haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften für die von ihm zu vertretenden Schäden und erforderlichen Kosten.
Soweit ein Austausch von Schließzylindern oder einer Schließanlage objektiv erforderlich ist, können auch diese notwendigen Kosten geltend gemacht werden.
11. Bettwäsche, Handtücher und Endreinigung
11.1 Soweit in der Objektbeschreibung nichts anderes ausgewiesen ist, werden Bettwäsche und Handtücher nicht automatisch gestellt.
11.2 Diese Leistungen können – soweit für das Objekt verfügbar – gegen das jeweils ausgewiesene Entgelt hinzugebucht werden.
11.3 Eine vereinbarte Endreinigung entbindet den Gast nicht davon, die Unterkunft in einem üblichen und ordentlichen Zustand zu hinterlassen.
12. Zustand der Unterkunft bei Abreise
Die Unterkunft ist insbesondere:
besenrein,
mit entleerten Mülleimern,
mit abgewaschenem bzw. in die Spülmaschine eingeräumtem Geschirr,
mit geschlossenen Fenstern und Türen und
bei gebuchter Bettwäsche mit abgezogener Bettwäsche
zu hinterlassen.
Soweit ein Kaminofen vorhanden und dessen Reinigung nicht Bestandteil der Endreinigung ist, ist dieser entsprechend den objektbezogenen Informationen zu hinterlassen.
Bei einer vom Gast zu vertretenden, über das bei einem normalen Ferienaufenthalt übliche Maß hinausgehenden Verschmutzung können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten geltend gemacht werden.
13. Belegung und Überlassung an Dritte
13.1 Die Unterkunft darf höchstens mit der in der Buchung bestätigten bzw. für das jeweilige Objekt zugelassenen Personenzahl belegt werden.
13.2 Eine Überbelegung oder Überlassung der Unterkunft an nicht angemeldete Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters bzw. der Agentur als dessen Vertreterin.
13.3 Zusätzliche Personen sind der Agentur vor Aufnahme in die Unterkunft mitzuteilen.
13.4 Bei einer nicht genehmigten Überbelegung bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Unterlassung und Ersatz eines hierdurch entstandenen Schadens, unberührt.
14. Haustiere
14.1 Haustiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn dies für die konkret gebuchte Unterkunft ausdrücklich gestattet und das Tier bei der Buchung angegeben oder nachträglich genehmigt wurde.
14.2 Die objektbezogenen Beschränkungen hinsichtlich Tierart und Anzahl sind einzuhalten.
14.3 Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart oder vor Ort gestattet wird, dürfen Haustiere nicht auf Betten oder Sofas.
14.4 Soweit dies aufgrund der objektbezogenen Hausordnung vorgesehen ist, dürfen Haustiere nicht unbeaufsichtigt in der Unterkunft zurückgelassen werden.
14.5 Für vom Gast zu vertretende Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen durch mitgebrachte Tiere haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
15. Hausordnung und Rücksichtnahme
Eine für die Unterkunft bereitgestellte oder dem Gast vor bzw. bei Anreise übermittelte Hausordnung ist zu beachten.
Der Gast hat auf Nachbarn, Eigentümer und andere Feriengäste angemessen Rücksicht zu nehmen.
Erhebliche Ruhestörungen sowie eine Nutzung der Unterkunft zu anderen als den vereinbarten privaten Ferienzwecken sind nicht gestattet.
16. Schäden durch Gäste und Mitreisende
Der Gast hat Schäden, die er, seine Mitreisenden oder von ihm in die Unterkunft aufgenommene Personen verursacht haben, unverzüglich der Agentur mitzuteilen.
Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
Normale Abnutzung aufgrund vertragsgemäßer Nutzung stellt keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
17. Laden von Elektrofahrzeugen
Elektrofahrzeuge dürfen ausschließlich an hierfür ausdrücklich vorgesehenen und freigegebenen Ladeeinrichtungen geladen werden.
Das Laden über gewöhnliche Steckdosen, Verlängerungskabel oder andere nicht ausdrücklich für die Fahrzeugladung freigegebene Hausanschlüsse ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Für schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
18. Pool, Sauna und besondere Einrichtungen
Soweit eine Unterkunft über einen Pool, eine Sauna, einen Whirlpool oder andere besondere Einrichtungen verfügt, sind die hierfür geltenden objektbezogenen Nutzungs- und Sicherheitshinweise einzuhalten.
Eltern und sonstige aufsichtspflichtige Personen bleiben für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten verantwortlich.
Soweit für einzelne Einrichtungen Altersgrenzen oder besondere Sicherheitsregeln gelten, sind diese zu beachten.
Die gesetzlichen Haftungsregelungen bleiben unberührt.
19. WLAN und Internetzugang
19.1 Soweit WLAN bereitgestellt wird, erfolgt die Nutzung im Rahmen der am Standort bestehenden technischen Möglichkeiten.
19.2 Eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit, durchgehende Verfügbarkeit oder Eignung für bestimmte Anwendungen – insbesondere Videokonferenzen, Streaming, Online-Gaming oder berufliche Tätigkeiten – ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Beschaffenheit vereinbart wurde.
19.3 Der Gast und seine Mitreisenden dürfen den bereitgestellten Internetanschluss ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nutzen.
19.4 Insbesondere untersagt sind rechtswidrige Downloads oder Uploads, die rechtswidrige Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte, die Verbreitung von Schadsoftware und die Nutzung des Anschlusses für sonstige rechtswidrige Handlungen.
19.5 Zugangsdaten dürfen nicht unbefugt an außenstehende Dritte weitergegeben werden.
19.6 Für schuldhafte Pflichtverletzungen durch den Gast und die ihm zurechenbaren Nutzer gelten die gesetzlichen Vorschriften.
20. Haftung und Verantwortlichkeit der Agentur als Vermittlerin
20.1 Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der von ihr selbst geschuldeten Vermittlungs- und Abwicklungsleistungen nach den gesetzlichen Vorschriften.
20.2 Für die Erfüllung des vermittelten Mietvertrages, insbesondere die vertragsgemäße Bereitstellung, Beschaffenheit und Mangelfreiheit der Unterkunft, ist grundsätzlich der jeweilige Vermieter verantwortlich.
20.3 Die Agentur übernimmt keine Garantie für die Leistungen des Vermieters, sofern sie eine solche Garantie nicht ausdrücklich übernommen hat.
20.4 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
20.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher eigener Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur – soweit gesetzlich zulässig – auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
20.6 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
21. Kommunikation und Erreichbarkeit
21.1 Der Gast ist verpflichtet, bei der Buchung zutreffende Kontaktinformationen anzugeben.
21.2 Er hat sicherzustellen, dass er unter der angegebenen E-Mail-Adresse bzw. Telefonnummer buchungsrelevante Informationen, insbesondere Zahlungs-, Anreise- und Zugangsinformationen, empfangen kann.
21.3 Änderungen der Kontaktinformationen sind der Agentur unverzüglich mitzuteilen.
22. Minderungen, Rückzahlungen und Erstattungsforderungen
22.1 Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Mietminderung, Rückzahlung oder Schadensersatz besteht, richtet sich nach dem mit dem Vermieter bestehenden Mietvertrag und den gesetzlichen Voraussetzungen.
22.2 Die bloße subjektive Unzufriedenheit des Gastes oder eine von persönlichen Erwartungen abweichende Bewertung der Unterkunft begründet für sich allein keinen Erstattungsanspruch.
22.3 Maßgeblich ist insbesondere, welche Beschaffenheit vertraglich vereinbart wurde, ob hiervon eine rechtlich erhebliche Abweichung vorliegt, welchen tatsächlichen Einfluss diese auf die Gebrauchstauglichkeit hatte, über welchen Zeitraum die Beeinträchtigung bestand und ob die gesetzlichen Anforderungen an eine Mängelanzeige erfüllt wurden.
22.4 Die Agentur ist als reine Vermittlerin nicht verpflichtet, aus eigenem Vermögen Mietpreiszahlungen an den Gast zu erstatten, die sie lediglich im Namen und für Rechnung des Vermieters vereinnahmt bzw. an diesen weitergeleitet hat, soweit kein eigener Anspruch gegen die Agentur besteht.
22.5 Besteht ein Rückzahlungsanspruch gegen den Vermieter und verfügt die Agentur noch über entsprechende für dessen Rechnung vereinnahmte Beträge oder ist sie vom Vermieter zur Erstattung bevollmächtigt, kann die Rückzahlung über die Agentur abgewickelt werden.
22.6 Eine freiwillige Kulanzleistung der Agentur oder des Vermieters erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erklärt wird.
23. Rückbuchungen, Chargebacks und Zahlungsstreitigkeiten
23.1 Eine vom Gast gegenüber einer Bank, einem Kreditkartenunternehmen, Zahlungsdienstleister oder Buchungsportal veranlasste Rückbuchung bzw. ein Chargeback entscheidet nicht über das Bestehen oder Nichtbestehen des zugrunde liegenden vertraglichen Zahlungsanspruchs.
23.2 Besteht der Zahlungsanspruch des Vermieters trotz einer Rückbuchung fort, kann dieser nach den gesetzlichen Vorschriften weiterhin geltend gemacht werden.
23.3 Entsprechendes gilt für eigene berechtigte Zahlungsansprüche der Agentur.
23.4 Der Gast sollte Beanstandungen vor Einleitung eines Chargeback- oder Rückbuchungsverfahrens zunächst gegenüber der Agentur anzeigen, damit der Sachverhalt geprüft und gegebenenfalls Abhilfe oder eine einvernehmliche Klärung ermöglicht werden kann.
23.5 Zwingende gesetzliche oder vertragliche Rechte des Gastes gegenüber seinem Zahlungsdienstleister bleiben unberührt.
24. Außergewöhnliche Umstände und Unmöglichkeit der Bereitstellung
Kann die gebuchte Unterkunft aus Gründen, die weder vom Vermieter noch von der Agentur zu vertreten sind, nicht wie vereinbart bereitgestellt werden, bestimmen sich die Rechte und Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung der Agentur für darüber hinausgehende Schäden setzt eine von ihr zu vertretende Verletzung eigener Vermittlungs- oder Abwicklungspflichten voraus.
25. Individuelle Vereinbarungen und Textform
Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Bedingungen.
Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform festgehalten werden.
26. Verbraucherstreitbeilegung
Die Ihr-Nordseeurlaub Ferienvermietung und Nordseeimmobilien GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im Einzelfall besteht.
27. Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten werden nicht Bestandteil dieser Mietbedingungen, sondern ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Agentur.
28. Schlussbestimmungen
28.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
28.2 Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen kann – soweit gesetzlich zulässig – ein Gerichtsstand am Sitz der Agentur vereinbart werden.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
28.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: August 2026



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